Keine Quittung bekommen oder den Beleg verloren? In bestimmten Fällen darf ein Eigenbeleg als Nachweis für Betriebsausgaben oder Werbungskosten dienen. Das gilt auch bei Reisekosten – etwa für Parkautomaten, Trinkgeld oder Garderobe.
Wann ist ein Eigenbeleg zulässig?
Ein Eigenbeleg ist ein vom Steuerpflichtigen selbst erstellter Nachweis für eine geschäftliche Ausgabe. Er ist zulässig, wenn ein Fremdbeleg (Quittung, Rechnung) nicht beschafft werden kann oder verloren gegangen ist. Typische Situationen bei Reisekosten:
Parkautomaten und Parkuhren geben oft keinen Beleg aus. Trinkgeld wird in der Regel nicht quittiert. Garderobe auf Veranstaltungen, Gepäckaufbewahrung an Bahnhöfen, Toilettengebühren und ähnliche Kleinbeträge. Auch wenn ein Beleg verloren oder unleserlich geworden ist, kann ein Eigenbeleg erstellt werden.
Achtung: Eigenbelege dürfen nicht zur Regel werden. Das Finanzamt erwartet, dass Sie sich um Fremdbelege bemühen. Eigenbelege sollten die Ausnahme bleiben, insbesondere bei höheren Beträgen.
Pflichtangaben auf dem Eigenbeleg
Ein vollständiger Eigenbeleg muss folgende Angaben enthalten:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Art der Ausgabe | Parkgebühr, Garderobe, Trinkgeld |
| Betrag (€) | 3,50 € |
| Datum der Ausgabe | 15.03.2026 |
| Ort / Empfänger | Parkhaus Hauptbahnhof München |
| Grund für Eigenbeleg | Kein Beleg am Automaten erhalten |
| Datum der Erstellung | 15.03.2026 |
| Unterschrift | Eigenhändige Unterschrift |
Muster: So sieht ein Eigenbeleg aus
Eigenbeleg
Ausgabe: Parkgebühr Messegelände Hannover
Betrag: 8,00 € (bar bezahlt)
Datum der Ausgabe: 15.03.2026
Begründung: Parkautomat gibt keine Quittung aus
Erstellt am: 15.03.2026
Unterschrift: _______________________
Höchstbeträge
Gesetzlich gibt es keine feste Obergrenze für Eigenbelege. In der Praxis akzeptieren Finanzämter Eigenbelege aber deutlich leichter bei Kleinbeträgen (unter 150 €). Bei höheren Beträgen ist mit kritischen Rückfragen zu rechnen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Betrag, desto besser sollte die Begründung für den fehlenden Fremdbeleg sein.
Eigenbeleg bei der Reisekostenabrechnung
In unserem Tool können Sie Eigenbelege ganz normal als Einzelbeleg im Tab „Belege" erfassen. Wählen Sie die passende Kategorie (Fahrtkosten, Übernachtung, Bewirtung oder Sonstiges), geben Sie den Betrag ein und beschreiben Sie die Ausgabe. Im PDF-Export erscheint der Beleg dann in der Übersicht der Einzelbelege.
Für die Ablage empfehlen wir, den handschriftlichen Eigenbeleg zusätzlich zur digitalen Erfassung aufzubewahren – die Unterschrift ist ein wichtiger Nachweis.
Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen
Selbstständige, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, sollten beachten: Ein Eigenbeleg berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Dafür benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Der Eigenbeleg dokumentiert lediglich die Ausgabe als Betriebsausgabe.
Weiterführende Artikel
Wie Eigenbelege in die Reisekostenabrechnung einfließen und welche weiteren Belege Sie sammeln sollten, zeigt unsere Reisekosten-Checkliste. Für Bewirtungskosten gelten besondere Anforderungen an den Beleg.