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Reisekosten-Checkliste — Belege, Fristen, Pauschalen

Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 5 min

Diese Checkliste begleitet Sie durch den gesamten Prozess einer Dienstreise – von der Planung über die Reise selbst bis zur fertigen Reisekostenabrechnung. Zum Abhaken, Ausdrucken oder einfach als Gedächtnisstütze.

Vor der Reise

Genehmigung einholen: Ist die Dienstreise genehmigt? Manche Arbeitgeber verlangen eine schriftliche Reisegenehmigung (Dienstreiseantrag) vor Reiseantritt. Prüfen Sie die interne Reisekostenrichtlinie.

Verkehrsmittel klären: Welches Verkehrsmittel ist vorgesehen – eigener PKW, Bahn, Flug, Mietwagen? Die Richtlinie des Arbeitgebers bestimmt, welche Klasse und welches Verkehrsmittel erstattet wird.

Pauschalen prüfen: Bei Inlandsreisen gelten 14 € / 28 € Verpflegungspauschale. Bei Auslandsreisen die länderspezifischen Auslandspauschalen nachschlagen. Bei Reisen über drei Monate zum selben Ort die Dreimonatsfrist beachten.

Hotel buchen: Darauf achten, dass die Rechnung auf den Arbeitgeber oder auf Sie persönlich ausgestellt wird (je nach Unternehmensrichtlinie). Frühstück möglichst separat ausweisen lassen – sonst wird es pauschal mit 5,60 € von der Verpflegungspauschale abgezogen.

Während der Reise

Abfahrtszeit notieren: Exakte Uhrzeit der Abreise von der Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte. Diese Zeit bestimmt die Höhe der Verpflegungspauschale.

Belege sammeln – systematisch: Jeden Beleg sofort in eine Mappe oder fotografieren. Folgende Belege sind relevant: Fahrkarten und Boardingpässe, Hotelrechnung (Frühstück separat!), Taxiquittungen, Parkbelege und Mautquittungen, Bewirtungsbelege (mit vollständigen Pflichtangaben) sowie sonstige Belege (Telefon, WLAN, Gepäck).

Gestellte Mahlzeiten dokumentieren: Wurde ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen vom Arbeitgeber, vom Kunden oder im Rahmen einer Veranstaltung gestellt? Notieren Sie Tag und Mahlzeit – das ist für die Kürzung relevant.

Kilometerstand notieren: Bei Fahrten mit dem eigenen PKW: Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft. Alternativ die Strecke über einen Routenplaner dokumentieren. Bei mehreren Strecken jede einzeln erfassen.

Eigenbelege erstellen: Ist ein Beleg verloren gegangen oder war keiner erhältlich (z. B. Trinkgeld, Parkuhr)? Erstellen Sie sofort einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Grund und Unterschrift.

Nach der Reise

Rückkehrzeit notieren: Exakte Uhrzeit der Rückkehr an die Wohnung oder erste Tätigkeitsstätte.

Abrechnung zeitnah erstellen: Je frischer die Erinnerung, desto genauer die Abrechnung. Die meisten Arbeitgeber setzen Fristen von 14 bis 30 Tagen nach Reiseende. Unser Tool hilft, die Abrechnung in Minuten zu erstellen.

Verpflegungspauschale berechnen: Abwesenheitszeiten pro Tag berechnen, An-/Abreisetage mit 14 €, volle Tage mit 28 € ansetzen. Gestellte Mahlzeiten abziehen: Frühstück –5,60 €, Mittag/Abendessen jeweils –11,20 €. Bei Auslandsreisen: länderspezifische Pauschalen verwenden.

Fahrtkosten berechnen: Eigener PKW: gefahrene Kilometer × 0,30 €. Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächlicher Ticketpreis. Mietwagen: Mietkosten + Kraftstoff + Maut/Parken.

Belege sortieren und anhängen: Belege chronologisch sortieren, nummerieren und der Abrechnung beifügen. Digitale Scans oder Fotos werden in der Regel akzeptiert.

Unterschrift und Einreichung: Abrechnung unterschreiben und beim Arbeitgeber einreichen. Bei Selbstständigen: Abrechnung als Beleg für die Steuererklärung ablegen.

Pauschalen-Schnellübersicht 2025/2026

PauschaleBetragBedingung
Verpflegung (klein)14 €Ab 8 Stunden / An-/Abreisetag
Verpflegung (groß)28 €Voller Kalendertag (24 h)
Kilometerpauschale0,30 €/kmEigener PKW, Hin + Rück
Übernachtung (pauschal)20 €/NachtNur bei Erstattung durch AG
Kürzung Frühstück5,60 €20 % der großen Pauschale
Kürzung Mittag/Abend11,20 €40 % der großen Pauschale

Fristen im Überblick

WasFrist
Abrechnung beim Arbeitgeber14–30 Tage (je nach Richtlinie)
Steuererklärung31. Juli des Folgejahres
Steuererklärung (mit Berater)Ende Februar des übernächsten Jahres
Dreimonatsfrist Verpflegung3 Monate am selben Einsatzort
Belegaufbewahrung (AN)Bis Steuerbescheid bestandskräftig
Belegaufbewahrung (AG / Selbst.)10 Jahre

Digitaler Tipp: Fotografieren Sie jeden Beleg direkt auf der Reise mit dem Smartphone. So haben Sie immer eine Sicherungskopie – selbst wenn der Papierbeleg verloren geht. Viele Finanzämter akzeptieren digitale Kopien als Nachweis, sofern sie GoBD-konform gespeichert sind.

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