Brüssel als Sitz der EU-Institutionen ist das zentrale Geschäftsreiseziel in Belgien und hat einen eigenen, höheren Satz. Für Antwerpen, Gent und das übrige Land gilt der Landessatz. Abgerechnet wird in Euro nach BMF.
Verpflegungspauschale Belgien 2025/2026
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach der Abwesenheitsdauer. Der erste Wert gilt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (sowie am An- und Abreisetag), der zweite Wert bei vollen 24 Stunden. Die Übernachtungspauschale gilt pro Nacht, wenn keine Hotelrechnung vorliegt.
| Ort | 8–24 Std. | ab 24 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Brüssel | 36 € | 53 € | 141 € |
| Übriges Land | 33 € | 49 € | 110 € |
Brüssel-Reisen sind oft Tagestrips per Bahn oder Auto aus Nordrhein-Westfalen – in diesem Fall gilt der 8-Stunden-Satz, eine Übernachtung ist nicht erforderlich.
Übernachtung in Belgien: Pauschale oder echte Kosten?
Für die Übernachtung gilt: Liegt eine Hotelrechnung vor, werden die tatsächlichen Kosten angesetzt – das ist der Regelfall und meist günstiger zu belegen. Die oben genannte Übernachtungspauschale darf nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, etwa wenn privat übernachtet wurde. In der eigenen Steuererklärung sind nur die tatsächlichen Kosten laut Beleg ansetzbar. Mehr dazu unter Übernachtungskosten abrechnen.
Mahlzeiten und längere Aufenthalte
Werden auf der Reise Mahlzeiten gestellt – etwa Hotelfrühstück oder Konferenz-Catering – wird die Verpflegungspauschale gekürzt: um 20 % fürs Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, berechnet vom vollen Tagessatz. Details unter Mahlzeitengestellung & Kürzung. Bei längeren Einsätzen am selben Ort endet der Anspruch auf die Verpflegungspauschale nach der Dreimonatsfrist.
Häufige Fragen zu Belgien
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Belgien?
Für eine Geschäftsreise nach Belgien gelten 2025/2026 33 € bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden und 49 € für volle Reisetage ab 24 Stunden. Für Brüssel gelten eigene Sätze von 36 € bzw. 53 €.
Was gilt am An- und Abreisetag?
Am An- und am Abreisetag einer mehrtägigen Reise gilt unabhängig von der Abwesenheitsdauer immer der kleinere Satz – für Belgien also 33 €.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Belgien?
Die Übernachtungspauschale beträgt für Belgien 110 € pro Nacht. Sie darf jedoch nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. In der Steuererklärung zählen ausschließlich die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
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