Die Niederlande sind für deutsche Unternehmen ein zentraler Handelspartner – Rotterdam, Eindhoven und vor allem Amsterdam stehen häufig auf dem Reiseplan. Amsterdam hat einen eigenen, höheren Verpflegungssatz; für das übrige Land gilt der Landessatz. Gerechnet wird in Euro nach BMF.
Verpflegungspauschale Niederlande 2025/2026
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach der Abwesenheitsdauer. Der erste Wert gilt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (sowie am An- und Abreisetag), der zweite Wert bei vollen 24 Stunden. Die Übernachtungspauschale gilt pro Nacht, wenn keine Hotelrechnung vorliegt.
| Ort | 8–24 Std. | ab 24 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Amsterdam | 36 € | 53 € | 155 € |
| Übriges Land | 30 € | 45 € | 93 € |
Wegen der kurzen Distanz aus dem Westen Deutschlands sind Tagesreisen in die Niederlande üblich – dann zählt der 8-Stunden-Satz, eine Übernachtungspauschale fällt nur bei tatsächlicher Übernachtung an.
Übernachtung in Niederlande: Pauschale oder echte Kosten?
Für die Übernachtung gilt: Liegt eine Hotelrechnung vor, werden die tatsächlichen Kosten angesetzt – das ist der Regelfall und meist günstiger zu belegen. Die oben genannte Übernachtungspauschale darf nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, etwa wenn privat übernachtet wurde. In der eigenen Steuererklärung sind nur die tatsächlichen Kosten laut Beleg ansetzbar. Mehr dazu unter Übernachtungskosten abrechnen.
Mahlzeiten und längere Aufenthalte
Werden auf der Reise Mahlzeiten gestellt – etwa Hotelfrühstück oder Konferenz-Catering – wird die Verpflegungspauschale gekürzt: um 20 % fürs Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, berechnet vom vollen Tagessatz. Details unter Mahlzeitengestellung & Kürzung. Bei längeren Einsätzen am selben Ort endet der Anspruch auf die Verpflegungspauschale nach der Dreimonatsfrist.
Häufige Fragen zu Niederlande
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Niederlande?
Für eine Geschäftsreise nach Niederlande gelten 2025/2026 30 € bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden und 45 € für volle Reisetage ab 24 Stunden. Für Amsterdam gelten eigene Sätze von 36 € bzw. 53 €.
Was gilt am An- und Abreisetag?
Am An- und am Abreisetag einer mehrtägigen Reise gilt unabhängig von der Abwesenheitsdauer immer der kleinere Satz – für Niederlande also 30 €.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Niederlande?
Die Übernachtungspauschale beträgt für Niederlande 93 € pro Nacht. Sie darf jedoch nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. In der Steuererklärung zählen ausschließlich die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
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