Verpflegungspauschale Österreich 2025/2026

Aktuelle BMF-Tagessätze 2025/2026 · Verpflegung & Übernachtung

Aktualisiert: Juni 2026 · Quelle: BMF-Schreiben vom 21.11.2024

Österreich ist eines der häufigsten Reiseziele für deutsche Geschäftsreisende – kurze Wege, gleiche Währung, kein Sprachhindernis. Für die Verpflegung gelten 2025/2026 die amtlichen Pauschalen des Bundesfinanzministeriums (BMF). Die Hauptstadt Wien hat dabei einen eigenen, höheren Satz; für alle übrigen Orte (Salzburg, Graz, Innsbruck etc.) gilt der niedrigere Landessatz.

Verpflegungspauschale Österreich 2025/2026

Die Verpflegungspauschale richtet sich nach der Abwesenheitsdauer. Der erste Wert gilt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (sowie am An- und Abreisetag), der zweite Wert bei vollen 24 Stunden. Die Übernachtungspauschale gilt pro Nacht, wenn keine Hotelrechnung vorliegt.

Ort8–24 Std.ab 24 Std.Übernachtung
Wien30 €45 €108 €
Übriges Land27 €40 €89 €

Bei Tagespendel-Reisen ins benachbarte Österreich – etwa von Bayern nach Salzburg – greift bereits ab 8 Stunden Abwesenheit der kleinere Satz. Erst ab einer echten Übernachtung kommt der volle Tagessatz für die Zwischentage ins Spiel.

Übernachtung in Österreich: Pauschale oder echte Kosten?

Für die Übernachtung gilt: Liegt eine Hotelrechnung vor, werden die tatsächlichen Kosten angesetzt – das ist der Regelfall und meist günstiger zu belegen. Die oben genannte Übernachtungspauschale darf nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, etwa wenn privat übernachtet wurde. In der eigenen Steuererklärung sind nur die tatsächlichen Kosten laut Beleg ansetzbar. Mehr dazu unter Übernachtungskosten abrechnen.

Mahlzeiten und längere Aufenthalte

Werden auf der Reise Mahlzeiten gestellt – etwa Hotelfrühstück oder Konferenz-Catering – wird die Verpflegungspauschale gekürzt: um 20 % fürs Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, berechnet vom vollen Tagessatz. Details unter Mahlzeitengestellung & Kürzung. Bei längeren Einsätzen am selben Ort endet der Anspruch auf die Verpflegungspauschale nach der Dreimonatsfrist.

Häufige Fragen zu Österreich

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Österreich?

Für eine Geschäftsreise nach Österreich gelten 2025/2026 27 € bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden und 40 € für volle Reisetage ab 24 Stunden. Für Wien gelten eigene Sätze von 30 € bzw. 45 €.

Was gilt am An- und Abreisetag?

Am An- und am Abreisetag einer mehrtägigen Reise gilt unabhängig von der Abwesenheitsdauer immer der kleinere Satz – für Österreich also 27 €.

Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Österreich?

Die Übernachtungspauschale beträgt für Österreich 89 € pro Nacht. Sie darf jedoch nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. In der Steuererklärung zählen ausschließlich die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.

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