Frankreich differenziert die Pauschalen nach Region: Paris hat den höchsten Satz, das grenznahe Straßburg wird gesondert ausgewiesen, und für das übrige Land gilt ein eigener Wert. Für deutsche Reisende ist besonders Straßburg relevant, weil es im Tagespendel-Bereich aus dem Südwesten liegt.
Verpflegungspauschale Frankreich 2025/2026
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach der Abwesenheitsdauer. Der erste Wert gilt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (sowie am An- und Abreisetag), der zweite Wert bei vollen 24 Stunden. Die Übernachtungspauschale gilt pro Nacht, wenn keine Hotelrechnung vorliegt.
| Ort | 8–24 Std. | ab 24 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Paris | 39 € | 58 € | 159 € |
| Straßburg | 32 € | 48 € | 80 € |
| Übriges Land | 32 € | 48 € | 95 € |
Straßburg hat zwar denselben Verpflegungssatz wie das übrige Frankreich, aber eine deutlich niedrigere Übernachtungspauschale – ein typischer Stolperstein bei der Abrechnung.
Übernachtung in Frankreich: Pauschale oder echte Kosten?
Für die Übernachtung gilt: Liegt eine Hotelrechnung vor, werden die tatsächlichen Kosten angesetzt – das ist der Regelfall und meist günstiger zu belegen. Die oben genannte Übernachtungspauschale darf nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, etwa wenn privat übernachtet wurde. In der eigenen Steuererklärung sind nur die tatsächlichen Kosten laut Beleg ansetzbar. Mehr dazu unter Übernachtungskosten abrechnen.
Mahlzeiten und längere Aufenthalte
Werden auf der Reise Mahlzeiten gestellt – etwa Hotelfrühstück oder Konferenz-Catering – wird die Verpflegungspauschale gekürzt: um 20 % fürs Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, berechnet vom vollen Tagessatz. Details unter Mahlzeitengestellung & Kürzung. Bei längeren Einsätzen am selben Ort endet der Anspruch auf die Verpflegungspauschale nach der Dreimonatsfrist.
Häufige Fragen zu Frankreich
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Frankreich?
Für eine Geschäftsreise nach Frankreich gelten 2025/2026 32 € bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden und 48 € für volle Reisetage ab 24 Stunden. Für Paris gelten eigene Sätze von 39 € bzw. 58 €.
Was gilt am An- und Abreisetag?
Am An- und am Abreisetag einer mehrtägigen Reise gilt unabhängig von der Abwesenheitsdauer immer der kleinere Satz – für Frankreich also 32 €.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Frankreich?
Die Übernachtungspauschale beträgt für Frankreich 95 € pro Nacht. Sie darf jedoch nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. In der Steuererklärung zählen ausschließlich die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
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