Für das Vereinigte Königreich – Großbritannien und Nordirland – unterscheidet das BMF zwischen London und dem übrigen Land. London zählt mit zu den teuersten Zielen und hat entsprechend hohe Sätze, besonders bei der Übernachtung. Auch nach dem Brexit gelten die Pauschalen unverändert nach § 9 EStG.
Verpflegungspauschale Großbritannien (UK) 2025/2026
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach der Abwesenheitsdauer. Der erste Wert gilt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (sowie am An- und Abreisetag), der zweite Wert bei vollen 24 Stunden. Die Übernachtungspauschale gilt pro Nacht, wenn keine Hotelrechnung vorliegt.
| Ort | 8–24 Std. | ab 24 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| London | 38 € | 57 € | 193 € |
| Übriges Land | 30 € | 45 € | 107 € |
Abgerechnet wird in Euro, nicht in Pfund. Für Edinburgh, Manchester oder Birmingham gilt der Satz „übriges Land“, nicht der London-Satz.
Übernachtung in Großbritannien (UK): Pauschale oder echte Kosten?
Für die Übernachtung gilt: Liegt eine Hotelrechnung vor, werden die tatsächlichen Kosten angesetzt – das ist der Regelfall und meist günstiger zu belegen. Die oben genannte Übernachtungspauschale darf nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, etwa wenn privat übernachtet wurde. In der eigenen Steuererklärung sind nur die tatsächlichen Kosten laut Beleg ansetzbar. Mehr dazu unter Übernachtungskosten abrechnen.
Mahlzeiten und längere Aufenthalte
Werden auf der Reise Mahlzeiten gestellt – etwa Hotelfrühstück oder Konferenz-Catering – wird die Verpflegungspauschale gekürzt: um 20 % fürs Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, berechnet vom vollen Tagessatz. Details unter Mahlzeitengestellung & Kürzung. Bei längeren Einsätzen am selben Ort endet der Anspruch auf die Verpflegungspauschale nach der Dreimonatsfrist.
Häufige Fragen zu Großbritannien (UK)
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Großbritannien (UK)?
Für eine Geschäftsreise nach Großbritannien (UK) gelten 2025/2026 30 € bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden und 45 € für volle Reisetage ab 24 Stunden. Für London gelten eigene Sätze von 38 € bzw. 57 €.
Was gilt am An- und Abreisetag?
Am An- und am Abreisetag einer mehrtägigen Reise gilt unabhängig von der Abwesenheitsdauer immer der kleinere Satz – für Großbritannien (UK) also 30 €.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Großbritannien (UK)?
Die Übernachtungspauschale beträgt für Großbritannien (UK) 107 € pro Nacht. Sie darf jedoch nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. In der Steuererklärung zählen ausschließlich die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
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