Spanien führt Barcelona und Madrid mit identischem Satz, die Kanarischen Inseln separat und das übrige Festland mit einem eigenen Wert. Für Messe- und Kongressreisen ist vor allem Barcelona relevant.
Verpflegungspauschale Spanien 2025/2026
Die Verpflegungspauschale richtet sich nach der Abwesenheitsdauer. Der erste Wert gilt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (sowie am An- und Abreisetag), der zweite Wert bei vollen 24 Stunden. Die Übernachtungspauschale gilt pro Nacht, wenn keine Hotelrechnung vorliegt.
| Ort | 8–24 Std. | ab 24 Std. | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Barcelona | 27 € | 40 € | 115 € |
| Madrid | 27 € | 40 € | 115 € |
| Kanarische Inseln | 24 € | 36 € | 84 € |
| Übriges Land | 24 € | 36 € | 89 € |
Die Kanaren werden steuerlich wie das übrige Spanien behandelt, haben aber denselben niedrigeren Verpflegungssatz wie das Festland-Hinterland – nicht den Stadtsatz von Barcelona oder Madrid.
Übernachtung in Spanien: Pauschale oder echte Kosten?
Für die Übernachtung gilt: Liegt eine Hotelrechnung vor, werden die tatsächlichen Kosten angesetzt – das ist der Regelfall und meist günstiger zu belegen. Die oben genannte Übernachtungspauschale darf nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, etwa wenn privat übernachtet wurde. In der eigenen Steuererklärung sind nur die tatsächlichen Kosten laut Beleg ansetzbar. Mehr dazu unter Übernachtungskosten abrechnen.
Mahlzeiten und längere Aufenthalte
Werden auf der Reise Mahlzeiten gestellt – etwa Hotelfrühstück oder Konferenz-Catering – wird die Verpflegungspauschale gekürzt: um 20 % fürs Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, berechnet vom vollen Tagessatz. Details unter Mahlzeitengestellung & Kürzung. Bei längeren Einsätzen am selben Ort endet der Anspruch auf die Verpflegungspauschale nach der Dreimonatsfrist.
Häufige Fragen zu Spanien
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Spanien?
Für eine Geschäftsreise nach Spanien gelten 2025/2026 24 € bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden und 36 € für volle Reisetage ab 24 Stunden. Für Barcelona gelten eigene Sätze von 27 € bzw. 40 €.
Was gilt am An- und Abreisetag?
Am An- und am Abreisetag einer mehrtägigen Reise gilt unabhängig von der Abwesenheitsdauer immer der kleinere Satz – für Spanien also 24 €.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Spanien?
Die Übernachtungspauschale beträgt für Spanien 89 € pro Nacht. Sie darf jedoch nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. In der Steuererklärung zählen ausschließlich die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung.
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